ERBRECHT

Auf dem Ge­biet des Erb­rech­tes be­ra­te ich Sie zur Klä­rung der Erb­fol­ge. Eben­so un­ter­stüt­ze ich Sie bei der Er­stel­lung von Tes­ta­men­ten so­wie Erb­ver­trä­gen. Zur Durch­set­zung Ih­rer Erb - und Ver­mächt­nis­an­sprü­che ver­tre­te ich Sie ger­n. 


Auch im Rah­men der Aus­ein­an­der­set­zung ei­ner Er­ben­ge­mein­schaft ste­he ich Ih­nen be­ra­tend zur Ver­fü­gung.

Im Falle der Überschuldung des Nachlasses berate ich Sie gern zu Fragen des Nach­las­sin­sol­venz­rech­tes.

Ebenso kann ich auf einen reichhaltigen Er­fah­rungs­schatz aus meinen Tätigkeiten als
Nach­lass­pfle­ger und Nach­las­sin­sol­venz­ver­wal­ter bei Ihrer Beratung zurückgreifen.

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