ARBEITSRECHT

Im Ar­beits­recht vertrete ich sowohl die Interessen von Ar­beit­neh­mern als auch von Ar­beit­ge­bern.


Ich überprüfe für Sie die gegenüber Ihnen ausgesprochene Ar­beit­ge­ber­kün­di­gung auf deren Recht­mä­ßig­keit und unterstütze Sie bei der Erhebung einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge. Ebenso helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung von Lohn- und Ur­laubs­an­sprü­chen


Gerne berate ich Sie zu weiteren ar­beits­recht­li­chen Fra­gen, insbesondere auf dem Gebiet des In­sol­venz­ar­beits­rech­tes.

Für Arbeitgeber biete ich eine umfassende Beratung vor Ausspruch einer Kündigung, insbesondere zu Kün­di­gungs­grün­den und zur So­zi­al­aus­wahl, an.

Weiterhin unterstütze ich Sie bei der Erstellung von In­ter­es­sen­aus­glei­chen und So­zi­al­plä­nen.

Ebenso vertrete ich Sie vor den Ar­beits­ge­rich­ten, insbesondere bei der Abwehr von Kün­di­gungs­schutz­kla­gen.

Share by: