ARBEITSRECHT
Im Arbeitsrecht vertrete ich sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern.
Ich überprüfe für Sie die gegenüber Ihnen ausgesprochene Arbeitgeberkündigung auf deren Rechtmäßigkeit und unterstütze Sie bei der Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Ebenso helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung von Lohn- und Urlaubsansprüchen.
Gerne berate ich Sie zu weiteren arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere auf dem Gebiet des Insolvenzarbeitsrechtes.
Für Arbeitgeber biete ich eine umfassende Beratung vor Ausspruch einer
Kündigung, insbesondere zu Kündigungsgründen und zur Sozialauswahl, an.
Weiterhin unterstütze ich Sie bei der Erstellung von
Interessenausgleichen
und
Sozialplänen.
Ebenso vertrete ich Sie vor den
Arbeitsgerichten, insbesondere bei der
Abwehr von Kündigungsschutzklagen.