Im Arbeitsrecht vertrete ich sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern.
Ich überprüfe für Sie die gegenüber Ihnen ausgesprochene Arbeitgeberkündigung auf deren Rechtmäßigkeit und unterstütze Sie bei der Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Ebenso helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung von Lohn- und Urlaubsansprüchen.
Gerne berate ich Sie zu weiteren arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere auf dem Gebiet des Insolvenzarbeitsrechtes.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts bin ich besonders auf die Gründung und Umwandlung von Gesellschaften spezialisiert.
Außerdem unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung sowie der Abwehr gesellschaftsrechtlicher Ansprüche, unter anderem aus Geschäftsführerhaftung.
Zur Klärung Ihrer Rechtsfragen auf den vorgenannten Gebieten stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder über mein Kontaktformular einen Termin.